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   BFH, 20.06.2003 - IX B 65/03   

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https://dejure.org/2003,13327
BFH, 20.06.2003 - IX B 65/03 (https://dejure.org/2003,13327)
BFH, Entscheidung vom 20.06.2003 - IX B 65/03 (https://dejure.org/2003,13327)
BFH, Entscheidung vom 20. Juni 2003 - IX B 65/03 (https://dejure.org/2003,13327)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    FGO § 62a Abs. 1; ; FGO § 135 Abs. 2; ; FGO § 62 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 62 Abs. 2 §§ 62a 135 Abs. 2
    Vollmachtloser Vertreter; Kosten Beschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Vertreter ohne Vollmacht trägt Kosten des Beschwerdeverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.08.1998 - VII B 118/98

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes - Erlaß einer einstweiligen Anordnung -

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - IX B 65/03
    Deshalb muss der Senat auch unter Berücksichtigung der weiteren Aktenlage davon ausgehen, dass sie und nicht die Klägerin die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde veranlasst hat (vgl. Beschlüsse des BFH vom 24. August 1998 VII B 118/98, BFH/NV 1999, 212, und vom 13. November 1998 XI R 35-37/98, BFH/NV 1999, 649).
  • BFH, 24.08.1998 - VII B 143/98

    Zulassungsgründe - Grundsätzliche Bedeutung - Verfahrensmangel - Verletzung der

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - IX B 65/03
    Deshalb muss der Senat auch unter Berücksichtigung der weiteren Aktenlage davon ausgehen, dass sie und nicht die Klägerin die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde veranlasst hat (vgl. Beschlüsse des BFH vom 24. August 1998 VII B 118/98, BFH/NV 1999, 212, und vom 13. November 1998 XI R 35-37/98, BFH/NV 1999, 649).
  • BFH, 13.11.1998 - XI R 35/98

    Rechtsmitteleinlegung; vollmachtloser Vertreter

    Auszug aus BFH, 20.06.2003 - IX B 65/03
    Deshalb muss der Senat auch unter Berücksichtigung der weiteren Aktenlage davon ausgehen, dass sie und nicht die Klägerin die Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde veranlasst hat (vgl. Beschlüsse des BFH vom 24. August 1998 VII B 118/98, BFH/NV 1999, 212, und vom 13. November 1998 XI R 35-37/98, BFH/NV 1999, 649).
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